Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der dot-lines UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Mai 2026
1. Geltung und Vertragsabschluss
(1) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
(2) Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich zustimmen.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
2. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto ab Werk zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung und Versand.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei Aufträgen unter EUR 1.000,00 verlangen wir eine Vorkasse in Höhe von 100 % bei Auftragserteilung; bei Aufträgen über EUR 1.000,00 sind wir berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % bei Auftragserteilung zu verlangen. Die Restzahlung in Höhe von 70 % wird 14 Tage nach Erhalt der Ware fällig.
(4) Bei Sonderanfertigungen, Projektaufträgen oder Auslandsgeschäften kann eine höhere Anzahlung bis hin zur vollständigen Vorauszahlung verlangt werden.
(5) Soweit in der Auftragsbestätigung oder einer Individualvereinbarung keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Wir sind berechtigt, Leistungen bis zum Eingang vereinbarter Zahlungen zurückzuhalten.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; weitere Ansprüche bleiben unberührt.
3. Lieferung, Gefahrübergang und Versand
(1) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
(3) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur über.
(4) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen.
4. Sonderanfertigungen und Projektaufträge
(1) Unsere Lieferungen erfolgen überwiegend in kundenspezifischer Ausführung und sind daher grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.
(2) Mit Freigabe von Zeichnungen, Planungen oder technischen Spezifikationen durch den Besteller gilt die Ausführung als verbindlich.
(3) Änderungen nach dieser Freigabe können zu Mehrkosten und Anpassungen der Lieferzeit führen.
(4) Im Falle einer Stornierung nach Beginn der Ausführung behalten wir uns vor, die bis dahin entstandenen Kosten zu berechnen.
5. Planung, Beratung und Konfiguration
(1) Planungs- und Beratungsleistungen erfolgen auf Grundlage der vom Besteller bereitgestellten Informationen.
(2) Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist der Besteller verantwortlich.
(3) Die Auswahl und Konfiguration der Produkte erfolgt durch den Besteller entsprechend den Projektanforderungen.
(4) Lichttechnische Angaben, Berechnungen und Empfehlungen stellen Erfahrungswerte dar und können je nach Einbausituation abweichen.
(5) Eine Gewähr für das Erreichen bestimmter lichttechnischer Ergebnisse wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine lichttechnische Vermessung im Messlabor stellen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und gegen Berechnung der entstandenen Kosten zur Verfügung.
6. Montage und Abnahme
(1) Soweit wir Montageleistungen erbringen, erfolgt dies auf Grundlage der bauseits vorhandenen Gegebenheiten.
(2) Der Besteller stellt sicher, dass alle erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig gegeben sind.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund ungeeigneter Gegebenheiten gehen zu Lasten des Bestellers.
(4) Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist.
(5) Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn die Anlage in Gebrauch genommen wird oder der Besteller nicht innerhalb von sieben Tagen nach Fertigstellung widerspricht.
7. Mängelrechte
(1) Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Lieferung, in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(2) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Branchenübliche Abweichungen, insbesondere bei Lichtfarbe, Helligkeit, Lichtstrom, Farbtemperatur und sonstigen technischen Parametern sowie produktionsbedingte Toleranzen stellen keinen Mangel dar, soweit sie die übliche Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
(4) Für Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder ungeeigneter Betriebsbedingungen wird keine Haftung übernommen.
(5) Elektrische Anschlüsse, Inbetriebnahme und Betrieb der gelieferten Produkte haben entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften sowie unseren technischen Vorgaben zu erfolgen. Für Schäden, die auf fehlerhafte Installation, ungeeignete Stromversorgung oder unsachgemäßen Betrieb zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Soweit für einzelne Produkte eine freiwillige Herstellergarantie gewährt wird, ergeben sich Dauer, Umfang und Voraussetzungen ausschließlich aus den gesonderten Garantiebedingungen der dot-lines UG in ihrer jeweils gültigen Fassung. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und besteht neben den gesetzlichen Mängelrechten.
8. Haftung
(1) Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
(2) Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an uns ab.
(3) Der Besteller bleibt zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Eine Verarbeitung oder Verbindung der Ware erfolgt für uns als Hersteller. Wir erwerben Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.
10. Auslandsgeschäfte
(1) Bei Lieferungen ins Ausland können abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
(2) Der Besteller ist für die Einhaltung aller Einfuhr-, Zoll- und landesspezifischen Vorschriften verantwortlich.
(3) Verzögerungen durch Transport oder Zollabwicklung liegen außerhalb unseres Einflussbereiches.
(4) Soweit wir im Auftrag des Bestellers Zollformalitäten, insbesondere die Erstellung von Ausfuhrdokumenten (z. B. Ausfuhrbegleitdokumenten), übernehmen, erfolgt dies gegen gesonderte Berechnung.
(5) Anfallende Gebühren, Abgaben und Kosten im Zusammenhang mit der Ausfuhr und Verzollung werden dem Besteller weiterberechnet.
11. Rücknahme von Altgeräten (B2B)
Unsere Produkte werden ausschließlich an gewerbliche Kunden vertrieben und fallen unter die Regelungen für B2B-Elektrogeräte gemäß ElektroG. Der Kunde ist verpflichtet, Altgeräte nach Nutzungsende auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Rücknahme durch die dot-lines UG erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Sofern eine Rücknahme vereinbart wird, erfolgt diese ausschließlich für Geräte gleicher Art und Menge, die von der dot-lines UG in Verkehr gebracht wurden. Der Kunde stellt sicher, dass Altgeräte frei von Fremdstoffen sind und bereitet diese transportgerecht vor. Kosten für Transport und Entsorgung können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand ist unser Firmensitz, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
dot-lines UG (haftungsbeschränkt)
Schwarzenbruck
Stand: Mai 2026
