Garantiebedingungen der dot-lines UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Mai 2026
1. Freiwillige Herstellergarantie
(1) Die dot-lines UG gewährt für ausgewählte Produkte eine freiwillige Herstellergarantie von zwei, drei oder fünf Jahren ab Lieferdatum.
(2) Die jeweilige Garantiedauer ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Produktkatalog, den Produktdatenblättern oder den Produktunterlagen der dot-lines UG.
(3) Sofern für ein Produkt im zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Produktkatalog, den Produktdatenblättern oder den Produktunterlagen keine Garantie ausgewiesen ist, wird keine Herstellergarantie gewährt.
(4) Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Gesetzliche oder vertragliche Mängelansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit diese zwingend anwendbar sind.
2. Voraussetzungen der Garantie
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist:
• vollständige Bezahlung der betreffenden Lieferung;
• fachgerechte Installation durch qualifiziertes Fachpersonal;
• Verwendung entsprechend den technischen Spezifikationen, Montage- und Betriebsanleitungen;
• Einhaltung sämtlicher zulässiger Betriebs- und Umgebungsbedingungen;
• Verwendung geeigneter und für das jeweilige Produkt freigegebener Netzteile, Steuergeräte und Zubehörkomponenten;
• ordnungsgemäße Wartung und Pflege des Produktes;
• sachgemäße Lagerung, Installation und Verwendung des Produktes.
Ein Garantieanspruch besteht nicht, soweit der geltend gemachte Mangel auf die Nichteinhaltung der vorstehenden Voraussetzungen zurückzuführen ist.
3. Leistungsmerkmale und zulässige Alterung
LED-Produkte unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Insbesondere können sich Lichtstrom, Helligkeit und Lichtfarbe im Laufe der Nutzungsdauer verändern.
Soweit in Produktkatalogen, Datenblättern oder Produktunterlagen Lebensdauerwerte, insbesondere L-Werte, B-Werte oder vergleichbare technische Kennzahlen angegeben werden, stellen diese technische Referenzwerte unter definierten Prüf- und Referenzbedingungen dar. Sie stellen weder eine Beschaffenheitsgarantie noch die Zusicherung einer bestimmten Nutzungsdauer oder eines bestimmten Lichtstroms unter den jeweiligen Einsatzbedingungen dar.
Keinen Garantiefall stellen insbesondere dar:
• natürlicher Rückgang des Lichtstroms;
• Farbverschiebungen und Veränderungen der Farbtemperatur;
• Farbabweichungen innerhalb branchenüblicher und technisch unvermeidbarer Toleranzen;
• Unterschiede zwischen einzelnen Produktionschargen;
• einzelne ausgefallene LEDs innerhalb der technisch üblichen Ausfallraten.
Ein Garantieanspruch besteht nur dann, wenn die Funktionsbeeinträchtigung nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist.
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der technischen Prüfung durch die dot-lines UG oder einer von ihr beauftragten Prüfstelle.
4. Umfang der Garantieleistung
Die Garantieleistung beschränkt sich nach Wahl der dot-lines UG auf:
• Reparatur des Produktes;
• Lieferung von Ersatzteilen;
• Lieferung eines gleichwertigen Ersatzproduktes;
• Lieferung eines technisch vergleichbaren Nachfolgeproduktes.
Ein Anspruch auf Lieferung eines identischen Produktes besteht nicht.
Die Garantie wird ausschließlich durch Bereitstellung von Ersatzmaterial ab Lager der dot-lines UG erfüllt. Ein Anspruch auf Vor-Ort-Leistungen besteht nicht.
Ein Anspruch auf Geldersatz, Kaufpreiserstattung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz wird durch diese Garantie nicht begründet.
5. Garantieausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
• normaler Verschleiß sowie altersbedingte Veränderungen von Lichtstrom, Helligkeit oder Lichtfarbe;
• Farbabweichungen innerhalb der branchenüblichen und technisch unvermeidbaren Toleranzen;
• Schäden durch unsachgemäße Installation, Lagerung, Handhabung oder Nutzung;
• mechanische Beschädigungen, insbesondere Schnitte, Knicke, Quetschungen oder Zugbelastungen;
• Schäden durch Feuchtigkeit, Kondenswasser, Korrosion oder chemische Einwirkungen;
• Schäden durch Überspannung, Unterspannung, Spannungsschwankungen, Netzstörungen oder Blitzschlag;
• Schäden infolge ungeeigneter oder nicht freigegebener Netzteile, Steuergeräte oder sonstiger Komponenten;
• Schäden durch Überhitzung oder unzureichende Wärmeableitung;
• Schäden infolge fehlender oder unzureichender Wärmeableitung über geeignete Kühlflächen, Aluminiumprofile oder Kühlkörper;
• Schäden aufgrund dauerhaft erhöhter Umgebungstemperaturen oder sonstiger unzulässiger Betriebsbedingungen;
• Veränderungen, Reparaturen oder Eingriffe durch nicht autorisierte Personen;
• Schäden infolge höherer Gewalt;
• Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm, Vandalismus oder sonstige äußere Einwirkungen.
6. Von der Garantie ausdrücklich nicht erfasste Kosten
Die Garantie umfasst ausschließlich die in Ziffer 4 beschriebenen Garantieleistungen.
Von der Garantie ausgeschlossen sind sämtliche weiteren Aufwendungen und Kosten, insbesondere:
• Aus- und Einbaukosten;
• Demontage- und Montagekosten;
• Inbetriebnahme- und Programmierungskosten;
• Transport- und Versandkosten;
• Express- und Sondertransportkosten;
• Verpackungskosten;
• Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten;
• Kosten externer Dienstleister;
• Gerüst-, Hebebühnen-, Kran- und Hubarbeitsbühnenkosten;
• Kosten für die Öffnung und Wiederherstellung von Decken, Wänden, Böden oder sonstigen Bauteilen;
• Prüf-, Mess- und Gutachterkosten;
• Kosten für Ersatzbeleuchtung;
• Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen;
• Nutzungsausfälle;
• Verzögerungen von Bau- oder Ausbauprojekten;
• Vertragsstrafen;
• mittelbare Schäden und Folgeschäden jeglicher Art;
• entgangener Gewinn.
7. Garantieabwicklung
Garantieansprüche sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels in Textform geltend zu machen.
Der Anspruchsteller hat den behaupteten Mangel durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, insbesondere durch:
• Fotos;
• Videos;
• Installationsnachweise;
• Betriebsstundenaufzeichnungen, soweit vorhanden;
• Auftrags- oder Rechnungsnummern;
• Chargen- oder Produktionskennzeichnungen;
• sonstige zur Beurteilung des Mangels geeignete Unterlagen.
Die dot-lines UG ist berechtigt, die Einsendung des beanstandeten Produktes zur technischen Prüfung zu verlangen.
Ein Anspruch auf Vorabaustausch, Vorablieferung oder Ersatzlieferung vor Abschluss der technischen Prüfung besteht grundsätzlich nicht.
Abweichende Regelungen, insbesondere in Fällen, in denen der Zugang zum Produkt mit erheblichem Aufwand verbunden ist, können im Einzelfall gesondert vereinbart werden.
Bis zum Abschluss der technischen Prüfung besteht kein Anspruch auf Garantieleistung.
Werden bei der Prüfung keine Material- oder Herstellungsfehler festgestellt oder liegt kein Garantiefall im Sinne dieser Garantiebedingungen vor, trägt der Anspruchsteller
die entstandenen Prüf-, Versand- und Bearbeitungskosten.
8. Haftungsbegrenzung
Die maximale Gesamthaftung aus dieser Garantie ist auf den ursprünglichen Netto-Rechnungswert des jeweils betroffenen Produktes begrenzt.
Unabhängig von der Anzahl der geltend gemachten Ansprüche ist die Haftung der dot-lines UG je Projekt auf den Netto-Auftragswert der betreffenden Lieferung begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden, Produktionsausfälle, Nutzungsausfälle, Verzögerungsschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.
9. Verfügbarkeit von Ersatzprodukten
Sollte das ursprünglich gelieferte Produkt zum Zeitpunkt der Garantieabwicklung nicht mehr hergestellt, nicht mehr beschaffbar oder technisch überholt sein, ist die dot-lines UG berechtigt, ein technisch vergleichbares Ersatz- oder Nachfolgeprodukt bereitzustellen.
Ein Anspruch auf identische Bauform, identische technische Ausführung, identische Lichtfarbe, identischen Lichtstrom oder identische Lichtcharakteristik besteht nicht, sofern die wesentlichen Produkteigenschaften und die vertragsgemäße Verwendbarkeit erhalten bleiben.
10. Geltungsbereich
Diese Garantiebedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, gewerblichen Kunden, Wiederverkäufern, Verarbeitern, Generalunternehmern, Architekten, Planern und sonstigen Geschäftskunden im Sinne des § 14 BGB.
Eine Anwendung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
Diese Garantie stellt eine freiwillige Leistung der dot-lines UG dar.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der dot-lines UG.
dot-lines UG (haftungsbeschränkt)
Schwarzenbruck
Stand: Mai 2026
